Allgemeine geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DAUB BAKERY MACHINERY B.V.

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen
über Verkäufe und Arbeitsleistungen, die von Daub Bakery Machinery B.V. abgeschlossen
bzw. durchgeführt wurden.

1.2 In diesen Geschäftsbedingungen wird Daub Bakery Machinery B.V. nachstehend als
Verkäufer oder Hersteller, und die andere Partei als Käufer bezeichnet.

1.3 Die Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer sie schriftlich akzeptiert
hat.

Artikel 2: Angebote, Vereinbarungen und Kündigung

2.1 Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders angegeben.

2.2 Preise sind in Euro (EUR), ausschließliche jeglicher Steuern, sofern nicht ausdrücklich
anders angegeben.

2.3 Die Inhalte von Websites, Handbüchern, Preislisten und anderen Veröffentlichungen sind
für den Verkäufer nicht bindend.

2.4 Eine Vereinbarung tritt dann in Kraft, wenn die vom Käufer getätigte Bestellung vom
Verkäufer bestätigt wird. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Informationen müssen
vom Käufer überprüft werden und sind bindend.

2.5 Der Käufer ist berechtigt, die Vereinbarung aufzuheben, wenn eine Kündigung der
Bestellung vor dem Lieferdatum und innerhalb von fünf Werktagen nach Inkrafttreten der
Vereinbarung erfolgt. Wenn der Käufer eine Bestellung vor dem Lieferdatum und mehr als
fünf Werktage nach Inkrafttreten der Vereinbarung kündigt, ist der Verkäufer zum Erhalt einer
Erstattung von 20 % des Rechnungspreises der gekündigten Bestellung berechtigt. Wenn
der Käufer eine Bestellung am oder nach dem Lieferdatum kündigt, ist der volle
Rechnungsbetrag der gekündigten Bestellung fällig.

Artikel 3: Lieferung und Lieferdatum

3.1 Die Lieferung erfolgt in Übereinstimmung mit den Incoterms ICC 2010 am Geschäftssitz
des Verkäufers (EXW), sofern nicht anders angegeben.

3.2 Das Lieferdatum ist das Datum, an dem die Waren am Geschäftssitz des Verkäufers zur
Abholung bereitstehen. Das Lieferdatum wird vom Verkäufer festgelegt und gibt ein
ungefähres Datum an. Wird das Lieferdatum nicht eingehalten, besteht kein Recht auf
Erstattung, sofern einer solchen nicht schriftlich vom Verkäufer zugestimmt wurde.

3.3 Es sind Teillieferungen und -sendungen zulässig.

3.4 Wenn die Waren ab dem Lieferdatum bereitstehen und nicht abgeholt werden,
unterliegen sie der Verantwortung des Käufers und werden auf Risiko und Kosten des
Käufers gelagert.

3.5 Der Verkäufer bietet keine Installation der gelieferten Waren an.

Artikel 4: Verpackung

Die Waren werden in einer Verpackung geliefert, die nach Meinung des Verkäufers dazu
geeignet ist. Wenn der Käufer eine bestimmte Verpackungsart vorschreibt, kann der
Verkäufer die Kosten für eine solche Verpackung dem Käufer in Rechnung stellen.

Artikel 5: Transport, Versicherung und Dokumente

5.1 Alle Waren werden auf Kosten und volles Risiko des Käufers versandt, auch wenn der
Verkäufer den Transport organisiert oder vermittelt. Der Käufer ist für die Versicherung im
Fall von Beschädigung oder Verlust in Verbindung mit dem Transport verantwortlich.

5.2 Alle für den Transport oder Import der Waren erforderlichen Unterlagen unterliegen der
alleinigen Verantwortung des Käufers. Falls der Käufer vom Verkäufer die Bereitstellung
solcher Unterlagen fordert, kann der Verkäufer dem Käufer die dabei entstehenden Kosten in
Rechnung stellen. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten durch Dokumente oder
Importverfahren liegen ebenfalls in der Verantwortung des Käufers.

Artikel 6: Reklamationen

6.1 Reklamationen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Waren oder der
Rechnung schriftlich einzureichen. Wenn ein Fehler vorliegt, der von der Garantie abgedeckt
wird, steht ein Zeitraum von zehn Werktagen nach Entdeckung des Fehlers oder der Zeit, zu
der die Entdeckung angemessener Weise hätte gemacht werden sollen, zur Verfügung.

6.2 Der Käufer verliert alle Rechte und Befugnisse, wenn er diese Bestimmungen nicht
einhält oder wenn der Käufer dem Verkäufer nicht ausreichend Gelegenheit bietet, den
fraglichen Fehler zu beheben.

Artikel 7: Herstellergarantie

7.1 Der Hersteller gewährleistet die korrekte Funktionsfähigkeit seiner Produkte sowie die
Zuverlässigkeit der Komponenten für zwei Jahren nach der Lieferung. Es besteht keine
Garantie für Produkte, die zur Zeit der Lieferung nicht neu waren, oder für elektrische
Komponenten.

7.2 Wenn die tägliche Nutzung stärker ist als im Normalfall angenommen wird, werden die
Garantiebedingungen proportional dazu reduziert.

7.3 Die Garantie gilt nicht für Defekte, die nach der Änderung durch Dritte oder durch die
Verwendung von nicht-originalen Teilen auftreten, oder wenn die Waren nicht
bestimmungsgemäß verwendet wurden, oder wenn Defekte durch normalen Verschleiß,
unfachmännische Verwendung und falsche Wartung entstanden sind.

7.4 Alle Reparaturen, die der Garantie unterliegen, erfolgen am Geschäftssitz des Herstellers.
Wenn eine Reparatur beim Hersteller nicht möglich ist, muss der Hersteller lediglich die
defekten Komponenten durch ähnliche Teile ersetzen.

7.5 Alle Versandkosten für die Waren, die einer Garantie unterliegen, oder ihr Austausch,
sind vom Käufer oder Endverbraucher zu tragen. Die bei einer Garantieleistung
ausgetauschten Teile werden Eigentum des Herstellers und müssen an den Geschäftssitz
des Herstellers zurückgegeben werden.

7.6 Die Garantie unterliegt niederländischem Recht. Das zuständige Gericht ist das Gericht
an dem Ort, wo der Hersteller seinen eingetragenen Firmensitz hat.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Verkäufer bleibt im Besitz der Waren, die geliefert wurden oder noch zu liefern sind,
bis der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer gemäß dieser Vereinbarung
oder ähnlichen Vereinbarungen nachgekommen ist. Diese Verpflichtungen umfassen auch

8.2 So lange wie der Eigentumsvorbehalt gilt, kann der Verkäufer die Waren zurückholen,
ohne sich einer Nichterfüllung schuldig zu machen.

8.3 So lange wie der Eigentumsvorbehalt gilt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zu
veräußern. Der Käufer ist auch nicht berechtigt, ein Hypothekenrecht oder irgendeine Art von
Pfandrecht einzuräumen und hat Dritten gegenüber, die ein solches Recht auf die Waren
einräumen möchten, zu erklären, dass er dazu nicht befugt ist.

Artikel 9: Bezahlung

9.1 Die Zahlung hat am Geschäftssitz des Verkäufers und innerhalb der Zahlungsfrist, die auf
der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegeben ist, zu erfolgen. Der Käufer ist nicht
berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegenzurechnen, die er gegenüber dem Verkäufer hat.

9.2 Nicht-Akzeptanz oder Nicht-Abholung der Waren, während sie dem Käufer zur Verfügung
stehen, oder behördliche Vorschriften, welche die Verwendung der Waren beschränken,
ändern nichts an der Zahlungsverpflichtung des Käufers.

9.3 Wenn Zahlungen am Fälligkeitstag nicht vom Verkäufer erhalten wurden, ist der
Verkäufer berechtigt, dem Käufer Strafzinsen von 1% nach jeweils 30 Tagen nach
Fälligkeitsdatum zu berechnen. Nach dem Fälligkeitsdatum ist der Käufer rechtlich in Verzug,
ohne dass die Notwendigkeit besteht, über die Inverzugsetzung informiert zu werden, und die
Zinsen und außergerichtlichen Kosten der Eintreibung werden automatisch in
Übereinstimmung mit der Rate der niederländischen Anwaltskammer geschuldet.

9.4 Wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Vereinbarung oder
ähnlichen Vereinbarungen in Verzug ist, werden sämtliche Forderungen sofort fällig und der
Käufer verliert alle Rechte und Ansprüche (einschließlich der Garantie), bis diese
Verpflichtungen in vollem Umfang beglichen wurden. Diese Bestimmungen gelten auch im
Falle der Liquidation, des Konkurses oder Zahlungsaufschubs seitens des Käufers.

9.5 Jederzeit vor Erfüllung der Vereinbarung ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer
ausreichende Sicherheit für die Leistung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers zu
verlangen. Falls diese Bedingung nach Ansicht des Verkäufer nicht erfüllt ist, kann der
Verkäufer die Erfüllung der Vereinbarung aussetzen, ohne sich einer Nichterfüllung schuldig
zu machen. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn der Verkäufer dem Käufer Kredit
gewährt hat.

Artikel 10: Aussetzung und Aufhebung

10.1 Kann die Vereinbarung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der
Parteien liegen, nicht erfüllt werden, kann die betroffene Partei die Leistung aussetzen, ohne
sich einer Nichterfüllung schuldig zu machen. Solche Umstände decken auch die verspätete
Lieferung durch Lieferanten oder durch Streiks ab, jedoch nicht die Annullierung oder
Verzug durch Kunden des Käufers.

10.2 Wenn eine Partei die Vereinbarung für mehr als 90 Tage aussetzen muss, kann die
andere Partei die Vereinbarung einseitig auflösen. In einem solchen Fall ist keine der
Parteien zu einer Erstattung berechtigt.

10.3 Eine einseitige oder teilweise Auflösung der Vereinbarung kann nur erfolgen, nachdem
die Partei in Verzug über die Inverzugsetzung informiert wurde und wenn der säumigen
Partei angemessene Zeit gegeben wurde, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und sie versäumt
hat, dies zu tun. Eine Auflösung muss schriftlich erfolgen.

10.4 Der Käufer kann die Vereinbarung nicht auflösen oder aussetzen, wenn er selbst in
Verzug geraten ist. Der Käufer kann die Vereinbarung auch nicht in Bezug auf Leistungen
auflösen oder aussetzen, die bereits vom Verkäufer geliefert wurden.

Artikel 11: Haftung

11.1 Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Einhaltung der
Garantiebestimmungen, die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Der Verkäufer
kann daher nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die nicht an der gelieferten Sache
selbst (indirekte Schäden) entstehen, was unter anderem Handelsverluste, entgangenen
Gewinn, usw. einschließt.

11.2 Bei einer schweren Verfehlung/Betrug ist die Haftung des Verkäufers auf die Summe
beschränkt, die vom Verkäufer in dem betreffenden Fall auf Basis der Haftpflichtversicherung
gezahlt wurde. Wenn keine Deckung besteht, ist die Haftung des Verkäufers bei einer
schweren Verfehlung/Betrug auf den Rechnungsbetrag der gelieferten Ware beschränkt, die
Anlass für die Haftung gegeben hat.

11.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer vor etwaigen Ansprüchen Dritter auf
Entschädigung für Schäden im Zusammenhang mit der gelieferten Ware zu schützen oder
ihn davon freizustellen.

Artikel 12: Erklärung zur Gesetzeskonformität

Der Kunde (a) sichert zu und gewährleistet, dass er keiner von den USA, der EU und/oder
den Vereinten Nationen verhängten Handelssanktion unterliegt, und (b) verpflichtet sich, alle
einschlägigen Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Regelungen einzuhalten (und sich
nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen zu beteiligen, die eine Straftat
begründen könnten). Dies gilt insbesondere hinsichtlich (i) Handelsbeschränkungen
und/oder Exportkontrollen (einschließlich der von den USA, der EU und/oder den Vereinten
Nationen verhängten Handelssanktionen) in Bezug auf die vom Verkäufer an ihn verkauften
Waren und (ii) die Bekämpfung von Bestechung und Korruption, (und er verpflichtet sich,
keine Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen vorzunehmen, die einen Verstoß gegen
diese Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes darstellen würden) und den Nachweis der
Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen zu erbringen, den der Verkäufer jeweils
berechtigterweise verlangen kann.

Artikel 13: Anwendbare Rechtsprechung

Alle Vereinbarungen unterliegen niederländischem Recht. Das zuständige Gericht ist das
Gericht an dem Ort, wo der Verkäufer seinen eingetragenen Firmensitz hat, das zuständig ist,
soweit dies nicht im Widerspruch zu rechtlichen Bestimmungen steht.